Spenden & Zustiftungen


Durch den Erfolg der Bundesgartenschau 2009 konnte nun auch in der Landeshauptstadt Schwerin die Idee einer Bürgerstiftung verwirklicht werden.
Zweck der Schweriner Bürgerstiftung ist es, die Solidarität in Schwerin dadurch zu verbessern, dass die einen etwas geben und die anderen etwas bekommen, indem sie von den Leistungen der Stiftung profitieren können. Auf diese Weise soll die Stiftung einen Beitrag zur Chancengleichheit und zum gesellschaftlichen Ausgleich leisten sowie den sozialen Zusammenhalt stärken. Die rundum gelungene Bundesgartenschau 2009 soll so bei allen, die in Schwerin leben, nicht nur in der Erinnerung noch möglichst lange positiv nachwirken.
Wenn auch Sie einen Beitrag zur Verwirklichung der satzungsmäßigen Stiftungszwecke der Schweriner Bürgerstiftung leisten möchten, können Sie die Schweriner Bürgerstiftung sowohl in Form von Spenden als auch Zustiftungen unterstützen.

Zustiftungen

Zustiftungen sind Zuwendungen, die ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Daneben gelten grundsätzlich auch Erbschaften und Vermächtnisse als Zustiftungen. Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen, welches ertragbringend anzulegen und in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten ist. Mit den Erträgen aus der Anlage des Stiftungsvermögens werden die satzungsmäßigen Stiftungszwecke der Schweriner Bürgerstiftung verwirklicht.
Zustiftungen tragen somit zur nachhaltigen Förderung der satzungsgemäßen Stiftungszwecke bei Der Mindestbeitrag für Zustiftungen beträgt laut Satzung 50 Euro, bei monatlichen Zahlungen gilt die Wertgrenze für den Jahresbetrag. 

Spenden

Spenden dienen ausschließlich und unmittelbar der Verwirklichung der satzungsmäßigen Stiftungszwecke der Schweriner Bürgerstiftung und unterstehen dem Gebot der sogenannten zeitnahen Mittelverwendung.

Für alle Spenden und Zustiftungen stellt die Schweriner Bürgerstiftung Spendenbescheinigungen aus.
Eine Übersicht über sämtliche Spenden und Zustiftungen zugunsten der Schweriner Bürgerstiftung sowie weiterführende Informationen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit o. g. Zuwendungen, finden Sie hier.

Übersicht über die Spenden und Zustiftungen
Informationen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden und Zustiftungen 

Bankverbindung

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Schweriner Bürgerstiftung
IBAN:
DE64 1405 2000 1711 7798 37 
SWIFT-BIC:
NOLADE21LWL
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

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