Förderbereiche und Förderrichtlinie der Stiftung
Der Zweck der Stiftung liegt im Wesentlichen darin, finanzielle Mittel einzuwerben und eigene Mittel einzusetzen. Damit soll selbstlos und nachhaltig die Allgemeinheit zum Gemeinwohl der in der Landeshauptstadt Schwerin lebenden Menschen gefördert werden.
Die Stiftung fördert
- die Jugend- und Altenhilfe,
- das Wohlfahrtswesen,
- die Bildung und Erziehung,
- die Kultur,
- den Sport,
- die Toleranz und die Völkerverständigung und
- das demokratische Staatswesen.
Ferner fördert sie das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
Privatrechtliche oder öffentliche Körperschaften können gefördert werden, wenn sie als steuerbegünstigt anerkannt sind.