Fiete © Schweriner Bürgerstiftung
Die Schweriner Bürgerstiftung wird auch im nächsten Jahr gemeinnützige Projekte unterstützen. Insgesamt stehen über 40.000 Euro im Jahr 2026 zur Verfügung, ein Geldbetrag, mit dem Projekte aus den Bereichen Jugend, Kultur, Altenhilfe, Sport, Bildung und Erziehung, Toleranz, Völkerverständigung, demokratisches Staatswesen und bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden können, so der stellv. Vorsitzende der Stiftung, Stephan Nolte.
Ob sportliche Wettkämpfe für Jugendmannschaften, internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit mit ökologischem Hintergrund, Projekte, wo junge alte Menschen unterstützen und daran wachsen, Kultur durch digitale Technik erlebbar gemacht wird, Frauen mit Migrationshintergrund in Richtung Integration und gesellschaftlicher Teilhabe gefördert oder schwierige, in unserer Gesellschaft verdrängte Themen wie Suizid aufgearbeitet werden, die Bürgerstiftung ermöglichte dies und viel mehr Anderes, was ohne diese Unterstützung so oder überhaupt nicht hätte stattfinden können.
Ein Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Internetseite http://schweriner-buergerstiftung.de zu finden. Die Förderanträge können im Zeitraum 15.10.2025 bis 17.12.2025 elektronisch mit einer konkreten Projektbeschreibung an die Stiftung (buergerstiftung@schwerin.de), alternativ an Bürgerstiftung Schwerin, Fachdienst Kämmerei, z. H. Herrn Riemer, Am Packhof 2 - 6, 19053 Schwerin geschickt werden.
Für 2026 sind die Verantwortlichen optimistisch, wieder tolle Ideen unterstützen zu können. „Die Resonanz auf unseren Aufruf und unsere Online-Veröffentlichungen war im letzten Jahr sehr groß. Leider reichte das Budget nicht aus, um alle Projekte und Vorhaben in dem gewünschten Umfang fördern zu können.
Wir freuen uns sehr darüber, dass so viele Vereine die Bürgerstiftung um Unterstützung gebeten haben. Unsere Stiftung hat offenbar mittlerweile einen festen Platz im gesellschaftlichen Leben in Schwerin“, so der stellv. Vorstandsvorsitzende der Stiftung.
Über die Anträge entscheidet der Vorstand der Bürgerstiftung. Die Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag der Fraktionen von der Stadtvertretung bestimmt.
Die jährlichen Verfügungsmittel ergeben sich aus den Ausschüttungen durch Spenden und die Verzinsung des Stiftungskapitals. Das Kapital der Bürgerstiftung in Höhe von 1,6 Millionen Euro stammt aus öffentlichen Mitteln - den nicht benötigten Mitteln der Bundesgartenschau (BUGA) 2009. Gründungsidee der Schweriner Bürgerstiftung war es aber, das Stiftungskapital durch private Zustiftungen und Spenden weiterwachsen zu lassen, um dauerhaft und nachhaltig einen Beitrag zur Unterstützung des gesellschaftlichen Lebens in Schwerin zu leisten. Es sind in der Vergangenheit und aktuell zwar Zuwendungen aus der Bürgerschaft erfolgt, aber es gibt noch viel Luft nach oben!
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt daher um finanzielle Unterstützung unserer Bürgerstiftung. Es gibt zwei Wege: Durch eine Zustiftung können Sie das Stiftungskapital vergrößern und damit künftige Erträge erhöhen oder Sie geben eine Spende, die kurzfristig für die vielen förderungswürdigen Vorhaben genutzt werden kann,“ betonte Nolte.
Die Bankverbindung der Schweriner Bürgerstiftung lautet:
Schweriner Bürgerstiftung
IBAN: DE64 1405 2000 1711 7798 37
SWIFT-BIC: NOLADE21LWL
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Die Stiftung ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.